Aktuelle Förderung photovoltaischer Anlagen
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Gesetzliche Regelungen für Strom aus erneuerbaren Energien
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird. Photovoltaik-Neuanlagen bekommen demnach 20 Jahre lang
(zuzüglich der restlichen Monate des Inbetriebnahmejahres) eine festgelegte Vergütung für den produzierten Strom ihrer Anlage.
Für Anlagen die ab 01.01.2009 ans Netz gingen gilt somit eine Einspeisevergütung von mindestens 31,94 Ct./kWh (Freiflächenanlagen). Anlagen auf Dächern oder Lärmschutzwänden mit einer Leistung bis 30 kWp erhalten 43,01 Ct./kWh, Anlagenteile ab 30 kWp erhalten 40,91 Ct./kWh, Anlagenteile ab 100 kWp erhalten 39,58 Ct./kWh, Anlagenteile ab 1.000 kWp erhalten 33,00 Ct./kWh.
Die Vergütung erfolgt anteilig: Bei einer Dachanlage mit einer Spitzenleistung von 40 kW wird für 30 kW eine Vergütung von 43,01 Ct./kWh gezahlt, für die restlichen 10 kW werden 40,91 Ct./kWh gezahlt.
Jahr der Inbetriebnahme
unter 30 kWp ab 30 kWpeak ab 100 kWp ab 1000 kWp Freiflächenanlage
2009 43,01 Ct/kWh 40,91 Ct/kWh 39,58 Ct/kWh 33,00 Ct/kWh 31,94 Ct/kWh
Beispiel für die EEG-Vergütung einer 35 kWp Anlage:
Mischvergütung 35 kWp Anlage: 30/35 x 43,02 + 5/35 x 40,91 = 42,71 Ct./kWh
Laut EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom zu vergüten. Den Netzausbau bezahlt der Netzbetreiber, den Anschluß im Gebäude bezahlt der Besitzer.
Eine Volleinspeisung entsprechend dem EEG wirkt umsatzsteuerverpflichtend. Bei Umsatzsteuerpflicht wird Betreibern die Mehrwertsteuer (19 %) zusätzlich zum Vergütungssatz vom Stromnetzbetreiber ausbezahlt. Man muss diese Erlöse als Umsatzsteuer wieder an das Finanzamt abführen. Die Mehrwertsteuer, die man an den Lieferanten der Anlage bezahlt hat wird vom Finanzamt zurückerstattet (Vorsteuererstattung).
Vergütung 2010 bis 2012
Jahr der Inbetriebnahme
unter 30 kWp ab 30 kWpeak ab 100 kWp ab 1000 kWp Freiflächenanlage
2010 39,57 Ct/kWh 37,64 Ct/kWh 35,62 Ct/kWh 29,70 Ct/kWh 28,75 Ct/kWh
2011 28,74 Ct/kWh 27,33 Ct/kWh 25,85 Ct/kWh 21,56 Ct/kWh 21,11 Ct/kWh
2012 24,43 Ct/kWh 23,23 Ct/kWh 21,98 Ct/kWh 18,33 Ct/kWh 17,94 Ct/kWh
Finanzierungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen
Solarstrom erzeugen (KfW)
Gefördert werden von der KfW die Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaikanlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000€, z.B. Privatpersonen, gemeinnützige Investoren, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und Landwirte.
Finanziert werden die Investitionskosten für folgende Vorhaben in Deutschland:
- Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaikanlage
- Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaikanlage im Rahmen einer GbR
Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen oder gebrauchte Anlagen. 100% der Kosten werden finanziert, solang der maximale Finanzierungsumfang mit 50.000€ nicht überschritten wird. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 20 Jahren mit maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Tilgung verläuft nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in vierteljährlichen Annuitäten.
Grundsätzlich ist dieses Förderprogramm mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage kann kein weiteres KfW-Programm beantragt werden.
KfW-Umweltprogramm
Das KfW-Umweltprogramm dient der langfristigen Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen. Der Zinssatz kann für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben werden und bietet so eine sichere Kalkulationsgrundlage für den Kreditnehmer.
Mitfinanziert wird unter anderem der Einsatz regenerativer Energiequellen also auch die Installation von Photovoltaikanlagen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflich Tätige, Betreiber- und Kooperationsmodelle sowie Unternehmen an denen die öffentliche Hand beteiligt ist können Anträge stellen. PV-Anlagenbetreiber sind Unternehmer (ob mit oder ohne Gewerbeanmeldung). PV-Anlagen können also von Privatpersonen über das KfW-Umweltprogramm finanziert werden.
In der Regel werden bis zu 75 % der Investitionskosten finanziert. Die Kreditlaufzeit beträgt i. d. R. bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Auf Wunsch ist die Einräumung eines endfälligen Darlehens mit einer maximalen Laufzeit von 12 Jahren möglich. Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Auf Wunsch ist in diesem Fall auch die Gewährung eines endfälligen Darlehens möglich.
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen halbjährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase möglich.
ERP-Umwelt-Energiesparprogramm
Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm unterstützt alle Investitionen zum Schutz der Umweltbereiche Boden, Wasser und Luft, sowie Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien.
Gefördert werden private gewerbliche Unternehmen, gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen, sowie freiberuflich Tätige. Gefördert wird mit langfristigen, besonders zinsgünstigen Darlehen, die man über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten kann. Finanziert werden 50 %, für KMU gem. Definition der EU-Kommission bis zu 75%, der Investitionskosten. Die maximale Fördersumme beträgt in den neuen Bundesländern und Berlin 1 Mio, Euro, in den alten Bundesländern 500.000 €.
Die Kreditlaufzeit beträgt in den neuen Bundesländern und Berlin bis zu 15 Jahre (bei Bauvorhaben bis 20 Jahre), davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei. In den alten Bundesländern beträgt die Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre (bei Bauvorhaben bis 15 Jahre), davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei. Die Zinssätze liegen am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus und werden für die ersten 10 Jahre der Laufzeit festgeschrieben. Danach gilt der dann maßgebliche ERP-Zinssatz für Neuzusagen. Die KfW legt die Zinssätze vierteljährlich fest. Die Darlehen werden nach Ablauf der 2-5 tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen Halbjahresraten getilgt. Eine vorzeitige außerplanmäßige Tilgung ist während der 10-15 jährigen Laufzeit gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Kredite aus dem ERP-Umweltprogramm lassen sich mit anderen Förderkrediten kombinieren. Wird dieser Kredit mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert, z. B. mit Investitionszuschüssen oder Landesdarlehen, liegt die Obergrenze für den Finanzierungsanteil öffentlicher Mittel bei 75 % der Investitionskosten.
Für alle KfW-Programme gilt:
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie die Finanzierung von Betriebsmitteln.
Die aktuellen Zinssätze der Förderprogramme können Sie unter https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger abrufen!
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